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Barrierefreiheit

Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Die Löffler Immobilien GmbH, Betreiberin der Websitewww.immobilienloeffler.de, verfolgt das Ziel, ihre Webinhalte im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie den geltenden technischen Standards möglichst barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die gesamte Website www.immobilienloeffler.de.

📐 Gesetzliche Grundlagen und technische Standards

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen ab dem 28. Juni 2025 dazu, digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Grundlage hierfür sind unter anderem die internationalen Richtlinien WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines), die Anforderungen an die Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit digitaler Inhalte definieren.

 

Die Website von Löffler Immobilien erfüllt die Kriterien des Konformitätsniveaus WCAG 2.1 Level AA, welches als international anerkannter Standard für gute digitale Zugänglichkeit gilt.

🔍 Bewertungsmethode

Die Bewertung der Barrierefreiheit erfolgte im Rahmen einer Selbsteinschätzung. Dabei wurde die Website intern mithilfe technischer Prüfwerkzeuge analysiert und hinsichtlich ihrer Zugänglichkeit bewertet.

📣 Feedback und Kontaktmöglichkeiten

Sollten Ihnen Barrieren beim Zugriff auf Inhalte unserer Website auffallen, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung. Ihre Hinweise helfen uns, die Zugänglichkeit kontinuierlich zu verbessern.

Bitte teilen Sie uns möglichst konkret mit:

  • auf welcher Unterseite oder bei welcher Funktion die Barriere aufgetreten ist

  • welche Einschränkung Sie festgestellt haben

Sie erreichen uns über folgende Kontaktwege:

Wir bemühen uns, gemeldete Barrieren im Rahmen unserer technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten zeitnah zu beheben.

⚖️ Durchsetzungsverfahren

Unser Ziel ist es, Ihre Anliegen schnell und zufriedenstellend zu klären. Sollte dies im Einzelfall nicht gelingen oder sollten Sie innerhalb einer angemessenen Frist keine Rückmeldung erhalten, haben Sie gemäß BFSG die Möglichkeit, ein Durchsetzungs- bzw. Schlichtungsverfahren einzuleiten.

Für private Unternehmen ist derzeit kein zentrales Schlichtungsverfahren über eine offizielle Stelle vorgesehen. Ab dem 28. Juni 2025 übernehmen jedoch die zuständigen Marktüberwachungsbehörden die Kontrolle über die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen. Diese Behörden sind befugt, bei Verstößen Maßnahmen zu ergreifen und Vermittlungsgespräche anzubieten.

Darüber hinaus steht es Ihnen frei, rechtliche Schritte einzuleiten. Das BFSG räumt Verbraucherinnen und Verbrauchern ausdrücklich das Recht ein, Barrierefreiheitsmängel zu beanstanden und gerichtlich prüfen zu lassen.

Wir empfehlen jedoch, sich zunächst direkt an uns zu wenden. In den meisten Fällen lassen sich Anliegen im persönlichen Dialog schnell und unkompliziert klären.

Unser Team steht Ihnen gerne zur Seite, um gemeinsam eine zufriedenstellende Lösung zu finden.

Letzte Aktualisierung: 20.08.2025

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